Erhalt der Schutzfunktionen ist ein MUSS!
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist mit besonderen Schutzfunktionen ausgestattet, die vor den mit dem Beruf verbundenen Gefahren schützen und bei der Wiederaufbereitung nicht beeinträchtigt werden dürfen bzw. wieder hergestellt werden müssen. Unsere Spezialprodukte erhalten und stellen bei Bedarf die Schutzwirkung wieder her.
Allgemeines
Bei der Pflege und Aufbereitung der Schutzkleidung ist es wichtig, sicherzustellen, dass diese die Schutzeigenschaften nach der Pflege auch weiterhin aufweist. Hierfür muss man die Anforderungen an die Schutzfunktionen der PSA sowie die typischen Risiken für die Schutzfunktionen bei der Benutzung und Aufbereitung kennen und die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Schutzfunktionen gebotenen Wasch- und Wiederaufbereitungsprozesse beherrschen.
Wir haben Spezialprodukte und -verfahren mit denen, neben bestmöglicher Materialschonung und Aufrechterhaltung der Schutzfunktionen, auch die in den jeweiligen Berufszweigen typischen Verunreinigungen zuverlässig entfernt werden. Die wasser- und chemikalienabweisenden Effekte werden durch eine Nachausrüstung erreicht.
Vorteile, die unsere Produkte bei der Wiederaufbereitung der PSA bieten:
- Effiziente und wirtschaftliche Aufbereitung der PSA.
- Zuverlässige Entfernung aller Verschmutzungen.
- Erhalt und Wiederherstellung der Schutzfunktionen.
- Verlängerung der Lebensdauer.
- Nur wenige Produkte notwendig.
- Minimierung der Einsatzmengen durch Optimierung der Verfahren.
- Zuverlässiger Service.
- Regelmäßige Servicebesuche durch Kreussler Anwendungstechniker.
- Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Verfahrensparameter.
Feuerwehren
Mit der Einführung der neuen Feuerwehrschutzkleidung aus Aramidfasern (HuPF) gelten konkrete Pflegeanleitungen, um die Schutzfunktionen und den Gebrauchswert dieser Kleidung zu erhalten.
Diese Schutzkleidung ist so konstruiert, dass folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Nässeschutz gegen Regen und Löschwasser.
- Hitzeschutz gegen Flammen- und Funkenflug.
- Kälteschutz.
- Chemikalienschutz.
- Gute Wahrnehmbarkeit bei Tag und Nacht
Die Schutzkleidung muss der DIN EN 11612:2009 Schutzkleidung – Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen –, der DIN EN 340:2004 Schutzkleidung – Allgemeine Anforderungen und der Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung (HuPF) – entsprechen.
Rettungswesen
Bekleidung für den Rettungsdienst muss verschiedene Kriterien erfüllen. Diese sind durch die GUV 2106 und BG-R 500 festgelegt:
- Wiedererkennung, Identifikation und gute Sichtbarkeit (Warnschutzstreifen) am Einsatzort (Straßenverkehr).
- Trageeigenschaften wie z. B. Wetterschutz, Wasserdampfdurchlässigkeit (Schwitzen).
- Konstruktion und Konfektion.