Am 3. Dezember 1991 haben wir die Nassreinigung im Rahmen einer Pressekonferenz erstmalig als neues Textilreinigungsverfahren der Fachöffentlichkeit vorgestellt. In der Einführung zur Konferenz erläuterte Dr. Detlev Travers den Hintergrund zu dieser Kooperation der beiden in Familienbesitz befindlichen Traditionsunternehmen Miele und Kreussler.
In mehrjähriger Forschungsarbeit hatten wir die Grundlagen sowohl für den Schutz quellbarer Naturfasern in Wasser als auch für die Reinigungswirkung bei stark reduzierter Waschmechanik erarbeitet. Für diese Arbeiten und für die Erfindung, dass ein Wechsel kurzer, intensiver Stauchimpulse mit langen Relaxationsphasen im Waschprozess bei empfindlichen Textilien wie Wolle hohen Faserschutz bewirken, wurde uns das Europäische Patent EP 0 468 242 A1 zugeteilt.
Diese waschtechnischen Voraussetzungen der Nassreinigung wurden bei der Pressekonferenz von Dr. Helmut Krüssmann beschrieben, an dessen Institut, der Wäschereiforschung Krefeld, im Rahmen einer AiF- geförderten Auftragsforschung für uns die Abgrenzungen sowohl zu Feinwaschverfahren als auch zur Chemischreinigung erarbeitet wurden.
Hintergrund unserer Forschungsbemühungen waren die Ergebnisse internationaler seriöser Forschungen zu den human- und ökotoxikologischen Gefahren, die von leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen ausgehen. Vor allem die damals zur industriellen Entfettung verbreiteten Lösungsmittel Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff, Methylenchlorid, Trichlorethylen, das zur Chemischreinigung verwendete Perchlorethylen und die in vielen Anwendungsbereichen eingesetzten FCKW zeigten zum Teil sehr ungünstige Auswirkungen auf Lebewesen, Pflanzen, Luft, Wasser und Erdreich. Das war der Grund für uns, umfassend nach Alternativen zu Per und FCKW für die Textilreinigung zu suchen.
Als 1988 Greenpeace öffentlichkeitswirksam gegen Chemischreinigungen in Wohngebieten Stimmung machte und sich 1989 bei der International Solvents Conference in Amsterdam herausstellte, dass eine völlig sichere Methode zur Anwendung von Per nicht darstellbar ist, bereitete der Gesetzgeber in Deutschland die 2. BImSchV mit ihren Restriktionen für die Chemischreinigung vor.
Für uns stand damals bereits fest, dass die Nassreinigung nicht nur wegen ihrer human- und ökotoxikologischen Vorteile besser ist, als alle Verfahren mit Lösungsmitteln, sondern auch wegen ihrer besseren Reinigungsleistung, ihrer weit besseren Hygiene, ihrer tadellosen Betriebssicherheit und wegen ihrer günstigen Kosten.
Wurden wir mit der damals vorgestellten Nassreinigung noch belächelt, so hat die Zeit doch gezeigt, dass sich die Nassreinigung im Markt etabliert hat und mittlerweile sogar ein eigenes Pflegekennzeichen hat.